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Medienmitteilung zum 4. Parteitag

17. Oktober 2024

Die Mitte Basel-Landschaft sagt 4x JA

An der letzten Parteiversammlung 2024 stimmten die Mitglieder den vier Bundesvorlagen deutlich zu. Mit der Vorstellung der Gemeinde Muttenz wurde die Versammlung noch mit aktuellen Informationen am Veranstaltungsort versorgt. Anstelle des abschliessenden Apéros fand ein herbstlicher Umdrunk vor dem offiziellen Teil statt.

Hannes Hänggi hat mit seiner Ansprache zum Jahresende mit dem Blick zur aktuellen Lage in der Schweiz und der Welt begonnen. Ein aktueller Fall zur Cybersicherheit und die aktuelle Kriegslage in der Ukraine zeigen Angriffspunkte auf, mit der wir uns auch als Schweiz auseinandersetzen müssen. Die Ortssektion Die Mitte Muttenz stellte sich zweimal vor. Christoper Gutherz hat die Sektion und die Gemeinde aus seiner Sicht als lebenswerter Wohn- und Arbeitsort mit starkem Zusammenhalt vorgestellt, Franziska Stadelmann präsentierte die Gemeinde als Gemeindepräsidentin und ging dabei auf die vielen Projekte in Muttenz ein.

Vier Bundesvorlagen die eine breite Abstützung haben

Am 24. November 2024 stehen vier Bundesvorlagen an. Diese sind alle als überparteiliche Kampagne geführt, da sie grundsätzlich unbestritten sind.

So ist der Ausbau der Nationalstrassen vor allem in unserer Region ein wichtiges Thema. Kein Feierabend ohne Stau in der Region. Der Verkehr weicht in die Gemeinden aus, was bei der Bevölkerung und bei den Gemeinden für Unmut sorgt. Das Parlament hat deshalb schliesslich einen Verpflichtungskredit von 4,9 Milliarden Franken für den Ausbauschritt 2023 bewilligt. Diese Mittel sollen für verschiedene Ausbaumassnahmen eingesetzt werden: Darunter fällt auch der Bau des Basler Rheintunnels (BS/BL) mit Kosten von 1,873 Milliarden. Da das Referendum ergriffen wurde, kommt es nun zur Volksabstimmung.

Mit zwei Änderungen des Mietrechts im OR wird im Rahmen der Untermiete und des Eigenbedarfes die rechtliche Grundlage verbessert. Neue Bestimmungen schützen die Untermieter. Ständige Untermieterwechsel sind zudem für andere Mieter in einer Liegenschaft oft störend. Das Recht zur Untermiete durch Mieterschaft bleibt bestehen – Ausübung des Rechts wird klarer festgelegt (Schaffung von Rechtssicherheit) und neu schriftlich klare Bedingungen und bei einem Streit einfachere Beweisbarkeit.

Die zweite Vorlage sieht vor, dass die Nutzung des Eigentums besser möglich ist. Dringender Eigenbedarf einer neuen Eigentümerschaft betrifft nur sehr wenige Mietverhältnisse. Wer sich mit seinem Ersparten eine Wohnung kauft, muss sie innert absehbarer Frist selbst nutzen dürfen. Wichtig für KMU: Auch Firmen sollen neu erworbene Räumlichkeiten ohne lange Verzögerungen nutzen können. Es werden klare Voraussetzungen geschaffen und die Rechtssicherheit und faire Regeln nützen allen. Die Rechte der Mieter werden nicht geschmälert.

Eine von der Mitte eingereichte Initiative zur Finanzierung im Gesundheitswesen soll dafür sorgen, dass künftig für alle Leistungen, d.h. ambulant, stationär und für die Pflege, ein einheitlicher Verteilschlüssel gilt. Die Kantone sollen neu mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten übernehmen, die restlichen 73,1 Prozent die Krankenversicherer. Förderung der kostendämpfenden Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich, weniger und kürzere Spitalaufenthalte und verzögerte Pflegeheimeintritte kommen den Patientinnen und Patienten, sowie dem Gesundheitspersonal zugute. Mit der Vorlage werden bestehende Fehlanreize beseitigt, weshalb sich auch alle Kantone für die Vorlage aussprechen.

Parolen der Mitte BL

Die vier Vorlagen wurden prominent von Landrat Pascal Ryf, Vorstandsmitglied Marie-Caroline Messerli und von Landrätin Patricia Doka-Bräutigam vorgestellt.  Die Mitglieder haben sich der Empfehlung der Mitte Schweiz und des Vorstandes der Mitte BL angeschlossen und folgende Parolen gefasst:

  1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302);

Die Mitglieder sagen 44x JA bei 2 Ablehnungen und einer Enthaltung.

  1. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288);

Die Mitglieder sagen einstimmig JA.

  1. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291);

Die Mitglieder sagen mit 44x JA bei einem Nein und 2 Enthaltungen.

  1. Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).

Die Mitglieder sagen mehrheitlich JA (43x JA bei 4 Enthaltungen).

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