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Generationen­gerechtigkeit

Wir wollen eine Schweiz, die solidarisch und fair ist. 

Wir leben in einer Gemeinschaft, in der die meisten von uns über eine sichere Existenz verfügen und Bedürftige finanzielle Unterstützung erhalten. Doch diese Solidarität ist in Gefahr. Unsere Sozialwerke sind verschuldet und schon heute bangen viele um ihre Renten. Die arbeitende Bevölkerung trägt die wachsende Last einer rasch alternden Gemeinschaft. Aber nicht nur hier besteht Handlungsbedarf. Die Diskriminierung der Ehe bei der AHV als auch bei den Steuern gegenüber anderen Lebensformen muss endlich behoben werden. Doch seit Jahrzehnten blockieren Machtspiele der linken und rechten Parteien dringend anstehende und bekannte Reformen. Das darf nicht sein!  

 

Für Die Mitte ist soziale Verantwortung gerade als bürgerliche Partei kein leeres Versprechen. Wir wollen eine Schweiz in der sich alle frei entfalten können und dennoch nicht gleichgültig gegenüber der Gemeinschaft und den nächsten Generationen handeln. Darum fordert Die Mitte:  

  • Eine Reform, die unser Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge wieder auf ein solides finanzielles Fundament stellt, damit die Renten auch für zukünftige Generationen garantiert sind. Gleichzeitig gilt es dafür zu sorgen, dass Menschen mit tiefen Einkommen oder in Teilzeitstellen gut für die Zukunft abgesichert sind. 
  • Die Gleichbehandlung der Ehe mit anderen Lebensformen, damit alle Paare unabhängig vom Zivilstand endlich nicht mehr diskriminiert werden bei den AHV-Renten und den Steuern.  
  • Eine wirksame Unterstützung für die Pflege von Angehörigen und nahestehenden Personen, damit ältere und kranke Menschen möglichst lange selbstbestimmt ihren Alltag bewältigen und zu Hause leben können.  

 

Dank uns  

  • ist eine sozial verträgliche Lösung für die Stabilisierung der AHV zustande gekommen. Wir haben dafür gesorgt, dass die Anhebung des Rentenalters für Frauen angemessen finanziell ausgeglichen wird.  
  • verlangen zwei Volksinitiativen die Abschaffung der Ehe-Diskriminierung sowohl bei der AHV als auch bei den Bundessteuern. 
  • erhalten Eltern von schwer kranken Kindern einen bezahlten Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen.  

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